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   BVerfG, 27.01.2004 - 2 BvR 1978/00   

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BVerfG, 27.01.2004 - 2 BvR 1978/00 (https://dejure.org/2004,7991)
BVerfG, Entscheidung vom 27.01.2004 - 2 BvR 1978/00 (https://dejure.org/2004,7991)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Januar 2004 - 2 BvR 1978/00 (https://dejure.org/2004,7991)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Reichweite des allgemeinen Justizgewährungsanspruchs bei der Überprüfung kirchlicher Maßnahmen; Untersagung der weiteren Ausübung eines pfarramtlichen Dienstes; Organisatorische und personelle Trennung von der kirchlichen Exekutive; Rechtsweg zu den staatlichen Gerichten ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 92

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 28.03.2003 - V ZR 261/02

    Rechtsweg für Ansprüche eines Geistlichen der Heilsarmee aus dem

    Auszug aus BVerfG, 27.01.2004 - 2 BvR 1978/00
    Der Beschwerdeführer hält die Frage für grundsätzlich bedeutsam, ob namentlich im Hinblick auf die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteile vom 11. Februar 2000 - V ZR 291/99 -, NJW 2000, S. 1555 und vom 28. März 2003 - V ZR 261/02 -, BGHZ 154, 306) daran festzuhalten sei, dass in Statusrechtsstreitigkeiten Geistlicher der Rechtsweg zu den staatlichen Gerichten verschlossen ist (vgl. BVerfGE 18, 385 ; 42, 312 ).

    Der Beschwerdeführer hat nicht in Frage gestellt, dass die Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst und die Ablehnung der Zulassung zur zweiten kirchlichen Dienstprüfung dem kirchlichen Amtsrecht im Sinne von Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 3 Satz 2 WRV zuzurechnen sind und damit der autonomen Entscheidung der im Ausgangsverfahren beklagten Kirche unterfallen (vgl. auch BGH, Urteil vom 28. März 2003, a.a.O.).

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 27.01.2004 - 2 BvR 1978/00
    Deshalb kommt der Verfassungsbeschwerde weder grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu noch ist ihre Annahme zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte angezeigt (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 21.09.1976 - 2 BvR 350/75

    Inkompatibilität/Kirchliches Amt

    Auszug aus BVerfG, 27.01.2004 - 2 BvR 1978/00
    Der Beschwerdeführer hält die Frage für grundsätzlich bedeutsam, ob namentlich im Hinblick auf die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteile vom 11. Februar 2000 - V ZR 291/99 -, NJW 2000, S. 1555 und vom 28. März 2003 - V ZR 261/02 -, BGHZ 154, 306) daran festzuhalten sei, dass in Statusrechtsstreitigkeiten Geistlicher der Rechtsweg zu den staatlichen Gerichten verschlossen ist (vgl. BVerfGE 18, 385 ; 42, 312 ).
  • BGH, 11.02.2000 - V ZR 271/99

    Auseinandersetzung um die Vertretung einer jüdischen Gemeinde

    Auszug aus BVerfG, 27.01.2004 - 2 BvR 1978/00
    Der Beschwerdeführer hält die Frage für grundsätzlich bedeutsam, ob namentlich im Hinblick auf die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteile vom 11. Februar 2000 - V ZR 291/99 -, NJW 2000, S. 1555 und vom 28. März 2003 - V ZR 261/02 -, BGHZ 154, 306) daran festzuhalten sei, dass in Statusrechtsstreitigkeiten Geistlicher der Rechtsweg zu den staatlichen Gerichten verschlossen ist (vgl. BVerfGE 18, 385 ; 42, 312 ).
  • BVerfG, 17.02.1965 - 1 BvR 732/64

    Teilung einer Kirchengemeinde

    Auszug aus BVerfG, 27.01.2004 - 2 BvR 1978/00
    Der Beschwerdeführer hält die Frage für grundsätzlich bedeutsam, ob namentlich im Hinblick auf die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteile vom 11. Februar 2000 - V ZR 291/99 -, NJW 2000, S. 1555 und vom 28. März 2003 - V ZR 261/02 -, BGHZ 154, 306) daran festzuhalten sei, dass in Statusrechtsstreitigkeiten Geistlicher der Rechtsweg zu den staatlichen Gerichten verschlossen ist (vgl. BVerfGE 18, 385 ; 42, 312 ).
  • BVerfG, 27.01.2004 - 2 BvR 496/01

    Zur Reichweite des allgemeinen Justizgewährungsanspruchs bei der Überprüfung

    Auszug aus BVerfG, 27.01.2004 - 2 BvR 1978/00
    Wie in der Sache 2 BvR 496/01 durfte nach meiner Überzeugung der Senat auch im vorliegenden Fall die Annahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung nicht verweigern.
  • BVerfG, 22.03.1999 - 2 BvR 1490/96

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen kirchliche Maßnahmen wegen

    Auszug aus BVerfG, 27.01.2004 - 2 BvR 1978/00
    Diese wurde mit Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. März 1999 (Az.: 2 BvR 1490/96) nicht zur Entscheidung angenommen, weil der Beschwerdeführer den Rechtsweg zu den staatlichen Gerichten nicht ausgeschöpft habe.
  • VG Stuttgart, 10.05.2000 - 17 K 1930/99

    Rechtsweg zu den staatlichen Gerichten bei Streitigkeiten über kirchliches Recht;

    Auszug aus BVerfG, 27.01.2004 - 2 BvR 1978/00
    b) das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 10. Mai 2000 - 17 K 1930/99 -,.
  • OVG Hamburg, 07.09.2022 - 5 Bs 63/22

    Kündigung eines Kirchenbeamtenverhältnisses auf Probe; rechtliche Überprüfung

    Die ggf. nachfolgende Kontrolle durch staatliche Gerichte ist auf die Prüfung der Einhaltung elementarer Verfassungsgrundsätze beschränkt (BVerfG, Beschl. v. 27.1.2004, 2 BvR 1978/00, juris Rn. 16 und 2 BvR 496/01, juris Rn. 18; BVerwG, Beschl. v. 4.1.2017, a.a.O., juris Rn. 13, 16).

    Würde demgegenüber davon ausgegangen, dass weder ein innerkirchlicher Rechtsbehelf gegen die "Kündigung" gegeben noch die Vorfrage, ob ein (schweres) Amtsvergehen i.S.d. § 34 Abs. 2 Dienststrafordnung vorliegt, zuvor durch die kirchlichen Dienststrafgerichte zu klären ist, dürfte dies zu dem - unter Rechtsschutzgesichtspunkten kaum hinnehmbaren - Ergebnis führen, dass zwar die staatlichen Verwaltungsgerichte (wegen des allgemeinen Justizgewährungsanspruchs, BVerwG, Urt. v. 27.2.2014, 2 C 19/12, BVerwGE 149, 139, juris Rn. 14) zuständig wären und der Zulässigkeit des Rechtsschutzantrags des Antragstellers nicht die fehlende Erschöpfung des innerkirchlichen Rechtswegs entgegenstünde, die verwaltungsgerichtliche Kontrolle jedoch - da die Auslegung innerkirchlichen Rechts im Raum stünde - auf die Prüfung beschränkt wäre, ob die in Rede stehende Maßnahme mit den in Art. 79 Abs. 3 GG umschriebenen fundamentalen Verfassungsprinzipien in Einklang steht (BVerfG, Beschl. v. 27.1.2004, 2 BvR 1978/00, juris Rn. 16 und 2 BvR 496/01, juris Rn. 18; BVerwG, Beschl. v. 4.1.2017, 2 B 23/16, NVwZ-RR 2017, 399, juris Rn. 13 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 07.08.2017 - 3 ZB 14.536

    Innerkirchlicher Rechtsweg bei Status- und Zahlungsklage eines Diakons

    Die ggf. nachfolgende Kontrolle durch staatliche Gerichte ist auf die Prüfung der Einhaltung elementarer Verfassungsgrundsätze beschränkt (BVerfG, B.v. 27.1.2004 - 2 BvR 1978/00 - juris Rn. 16 und 2 BvR 496/01 - juris Rn. 18; BVerwG, B.v. 4.1.2017 a.a.O.).
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